DORA und ContractHero:
der Nachtrag nach Art. 30 liegt unterschriftsreif vor

Ihr Vertrag mit einem IKT-Drittdienstleister muss die Mindestinhalte nach Art. 30 DORA enthalten. Dazu bekommen Sie die Stammdaten für Ihr Informationsregister und die Nachweise, die der Nachtrag vorsieht: ISO-27001-Zertifikat, zusammenfassende Ergebnisse externer Audits und Sicherheitstests sowie ausgefüllte Sicherheitsfragebögen.

ISO 27001
ISO 27001 zertifiziert
DSGVO
DSGVO-konform
Hosting in Deutschland
Hosting in Deutschland
EU AI Act
EU AI Act-konform

Hunderte führende Unternehmen verwalten Ihre Verträge mit ContractHero

Hosting in Deutschland
100 %
Datenverarbeitung in Deutschland
ISO 27001 zertifiziert
ISO 27001
zertifiziert
Penetrationstests
24 Stunden
Benachrichtigung bei
IKT-Vorfällen
Audit-Log
20 Tage
Antwortfrist auf Ihre Nachweisanfragen
Bewertung 4.7 bis 4.9 Sterne
4.7–4.9
OMR · G2 · Capterra
Warum ContractHero

Warum ContractHero die sichere Wahl ist

Was ContractHero von Anbietern unterscheidet, bei denen die DORA-Unterlagen erst zusammengestellt werden.

Pflichtinhalte vollständig abdecken


Leistung, Informationssicherheit, IKT-Vorfälle, Prüfrechte, Unterauftragnehmer, Ausstieg und Informationsregister. Neun Paragrafen entlang Art. 28 und 30 DORA, als Anlage zum Hauptvertrag, beidseitig unterschrieben.

Schneller durch Anbieterprüfungen


ISO-27001-Zertifikat und die vollständige Liste der Unterauftragnehmer liegen öffentlich im Trust Center. Weitere Nachweise kommen auf Anforderung innerhalb von 20 Arbeitstagen.

Stammdaten für Ihr Informationsregister

Rechtsträger, Handelsregisternummer, Leistungsbeschreibung, Verarbeitungsstandorte und Unterauftragnehmer auf einem Blatt. Sie übernehmen die Angaben nach Art. 28 Abs. 3 DORA, statt sie zusammenzusuchen.

Regulatorischer Rahmen
Warum DORA Ihren Vertrag mit uns betrifft

DORA gilt seit dem 17. Januar 2025

Die Verordnung (EU) 2022/2554 ist für Finanzunternehmen im Sinne des Art. 2 verbindlich anzuwenden. Ob und in welchem Umfang sie für Sie gilt, bewerten Sie selbst.

ContractHero ist Ihr IKT-Drittdienstleister

Weil wir für Sie eine IKT-Dienstleistung erbringen, gelten wir insoweit als IKT-Drittdienstleister. Die Verordnung verpflichtet primär Sie, nicht uns. Unsere Aufgabe ist, Ihnen die Grundlage dafür zu liefern.

Art. 30 verlangt Mindestinhalte im Vertrag

Verarbeitungsstandorte, Informationssicherheit, Meldung von IKT-Vorfällen, Prüfrechte, Unterauftragnehmer und Ausstieg müssen vertraglich geregelt sein. Genau diese Inhalte liefert unser DORA-Nachtrag.

Art. 28 Abs. 3 verlangt ein Informationsregister

Sie führen ein Register über alle IKT-Drittdienstleister und halten es für Ihre Aufsicht bereit. Die Stammdaten zu ContractHero bekommen Sie von uns auf einem Blatt.

Die Kritikalitätseinstufung bleibt bei Ihnen

Ob ContractHero eine kritische oder wichtige Funktion nach Art. 3 Nr. 22 DORA unterstützt, entscheiden Sie auf Grundlage Ihrer internen Bewertung. Wir liefern die Informationen, nehmen Ihnen die Bewertung aber nicht ab.

ISO 27001 und DSGVO Zertifikate
Kundenstimmen

Was Kunden zur Sicherheit sagen

„Die Einhaltung strenger Sicherheitsstandards war in unserer Organisation ein wichtiges Thema, und ContractHero hat diese Anforderungen problemlos erfüllt.“

Maria Kruber
Maria Kruber
SVP Finance & CFO

„Wichtig ist, einen deutschen Anbieter zu haben, denn mit den Zertifizierungen, die ContractHero hat, sind wir besonders sicher aufgestellt, was die Speicherung von Vertragsdaten angeht.“

Jan Kaeten
Jan Kaeten
Group CFO, The Relevance Group

Was hinter DORA steckt

Fristen-Erinnerung
Unterauftragnehmer vollständig gelistet

Aktuell setzen wir 11 Unterauftragnehmer ein, alle mit Verarbeitungsstandort in der EU oder im EWR.
Für kritische oder wichtige Funktionen informieren wir Sie vorab, und Sie haben ein Widerspruchsrecht. Wir verpflichten Unterauftragnehmer zu inhaltsgleichen DORA-relevanten Pflichten und bleiben Ihnen gegenüber voll verantwortlich. Verbindlich und fortlaufend aktualisiert ist die Liste im Trust Center.

Genehmigungs-Workflows
Kritikalitätseinstufung bleibt bei Ihnen

Ob ContractHero für Sie eine kritische oder wichtige Funktion nach Art. 3 Nr. 22 DORA unterstützt, entscheiden Sie auf Grundlage Ihrer internen Kritikalitätsbewertung. Wir unterstützen Sie mit den erforderlichen Informationen und nehmen Ihnen die Bewertung nicht ab.

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Verschlüsselung und vollständige Änderungsprotokollierung

Ruhende und übertragene Daten sind mit AES-256 verschlüsselt. Zugriffe laufen über rollenbasierte Rechte, jede Änderung wird protokolliert. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen sind im Auftragsverarbeitungsvertrag geregelt.

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Wiederherstellung wird regelmäßig getestet

Backups laufen regelmäßig in deutsche Rechenzentren, und die Wiederherstellung wird regelmäßig getestet. Verfügbarkeit sowie die Zielwerte für Wiederherstellungszeit und Wiederherstellungspunkt richten sich nach einem mit Ihnen vereinbarten Service-Level-Agreement, sofern vereinbart. Den aktuellen Verfügbarkeitsstatus sehen Sie jederzeit auf status.contracthero.com.

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Ein Dokument, klare Rangfolge

Bei Widersprüchen zwischen Nachtrag und Hauptvertrag gehen für DORA-relevante Sachverhalte die Regelungen des Nachtrags vor.
Für datenschutzrechtliche Sachverhalte bleibt der Auftragsverarbeitungsvertrag maßgeblich. Änderungen des Nachtrags bedürfen der Textform. Eine über den Hauptvertrag hinausgehende Haftung entsteht nicht.

Für Ihr Vendor-Assessment

Alle Nachweise gebündelt im Trust Center

Ihr IT- und Legal-Team findet die relevanten Dokumente an einer Stelle, öffentlich einsehbar.

ISO/IEC 27001:2022-Zertifikat (öffentlich verfügbar)
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO
Liste der Subprozessoren inkl. Standort und Rolle
Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
Zusammenfassung des letzten Penetrationstests
Verfügbarkeit & Status (Status-Seite)
Trust Center

Öffentlich einsehbar, kein Login und kein Vertriebsgespräch nötig.

trust.contracthero.com →
Im Detail

Sicherheits-Themen vertiefen

Datensicherheit-Übersicht

Alle Sicherheitsmaßnahmen und Nachweise auf einen Blick.

Mehr erfahren →
ISO 27001

Zertifizierte Informationssicherheit für Unternehmen und Server.

Mehr erfahren →
EU AI Act

Verantwortungsvolle, geprüfte KI für Ihre Verträge.

Mehr erfahren →

Vertragsdaten unter voller Kontrolle - geprüft, geschützt und ausschließlich in Deutschland verarbeitet

  • Datenverarbeitung ausschließlich auf Servern in Deutschland

    Die Verarbeitung Ihrer Daten – inklusive Speicherung, Abruf, Weitergabe und Archivierung – erfolgt ausschließlich in ISO/IEC 27001:2022, ISO/IEC 27017:2015, ISO/IEC 27018:2019 und CSA STAR CCM v4.0. zertifizierten Rechenzentren in Frankfurt, Deutschland.

  • US CLOUD Act? Unsere Datenstruktur schützt Sie

    Unsere technische Architektur – einschließlich Ende-zu-Ende-Verschlüsselung – sowie vertragliche Absicherungen stellen sicher, dass Datenzugriffe aus dem Ausland weder möglich noch rechtlich durchsetzbar sind. Der Zugriff auf vertrauliche Inhalte ist ausschließlich autorisierten Nutzern vorbehalten.

  • Lückenlose Nachvollziehbarkeit aller Aktivitäten

    ContractHero dokumentiert alle relevanten Aktionen in detaillierten Audit Logs. Von Dateizugriffen über Rechteänderungen bis hin zu Nutzeranmeldungen wird jeder Schritt vollständig und nachvollziehbar protokolliert. So erfüllen Sie interne und regulatorische Anforderungen an Transparenz und Compliance auf rechtssichere Weise.

  • Zertifizierte Sicherheitsstandards und regelmäßige Penetrationstests

    ContractHero lässt seine Systeme regelmäßig durch externe Security-Experten testen (Penetration Testing). Zusätzlich erfüllen wir höchste Anforderungen gemäß internationaler Sicherheitsnormen – über ISO-Zertifizierungen hinaus.

  • Privacy by Design & Default (nach DSGVO)

    Unsere Plattform ist so konzipiert, dass Datenschutz bereits auf technischer Ebene und standardmäßig gewährleistet ist. Funktionen, die Daten offenlegen könnten, sind standardmäßig deaktiviert und müssen bewusst aktiviert werden.

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Häufige Fragen

Ist ContractHero DORA-konform?

DORA verpflichtet primär Sie als Finanzunternehmen, nicht uns als Softwareanbieter. Eine DORA-Zertifizierung für Anbieter gibt es nicht. Unsere Aufgabe ist, Ihnen die vertragliche Grundlage und die Nachweise zu liefern, die Sie für Art. 30 DORA und Ihr Informationsregister brauchen. Dafür haben wir einen fertigen Nachtrag.

Was regelt der DORA-Nachtrag?

Der Nachtrag deckt die vertraglichen Mindestinhalte nach Art. 30 DORA ab: Leistungsbeschreibung und Einordnung, Verarbeitungsstandorte, Informationssicherheit, Benachrichtigung bei IKT-Vorfällen, Zugangs-, Informations-, Prüf- und Auditrechte, Unterauftragnehmer, Beendigung und Datenrückgabe sowie die Stammdaten für Ihr Informationsregister. Er ist eine Anlage zum Hauptvertrag und wird beidseitig unterschrieben, genau wie der Auftragsverarbeitungsvertrag.

Liefern Sie die Daten für unser Informationsregister?

Ja. Sie erhalten ein einseitiges Übersichtsblatt mit Rechtsträger, Handelsregisternummer, Leistungsbeschreibung, Verarbeitungs- und Speicherstandorten und den eingesetzten Unterauftragnehmern. Wichtig zu wissen: ContractHero führt keine LEI, die Identifikation erfolgt über die Handelsregisternummer HRB 223237. Den Upload in Ihr Register im vorgegebenen Format nehmen Sie selbst vor.

Welche Prüfrechte haben wir und unsere Aufsichtsbehörde?

Sie können Auskünfte und Nachweise zur Einhaltung des Nachtrags anfordern, wir antworten innerhalb von 20 Arbeitstagen. Dazu gehören das aktuelle ISO-27001-Zertifikat, zusammenfassende Ergebnisse externer Audits und Sicherheitstests sowie ausgefüllte Sicherheitsfragebögen. Ihren zuständigen Aufsichts- und Abwicklungsbehörden und den von ihnen benannten Personen stehen Zugangs-, Informations- und Prüfrechte uneingeschränkt zu, und wir wirken an behördlichen Prüfungen uneingeschränkt mit.

Wie schnell erfahren wir von einem IKT-Vorfall?

Bei einem schwerwiegenden IKT-Vorfall oder einer erheblichen Cyberbedrohung, die Sie betrifft, benachrichtigen wir Sie unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung. Die Benachrichtigung umfasst Art und Umfang des Vorfalls, betroffene Daten und Dienste, ergriffene Maßnahmen und einen Ansprechpartner. Bei Ihren eigenen Meldepflichten nach Art. 19 DORA unterstützen wir Sie.

Was passiert bei einem Anbieterwechsel oder einer Insolvenz?

Der Nachtrag regelt einen geordneten Ausstieg über einen Übergangszeitraum von 60 Tagen. Ihre Daten geben wir in einem gängigen, strukturierten Format zurück und löschen sie anschließend. Diese Pflicht gilt bei jeder Beendigung der Leistung, ausdrücklich auch bei Insolvenz, Abwicklung oder Einstellung der Geschäftstätigkeit. Der Ausstieg erfolgt so, dass Ihre Geschäftstätigkeit nicht unterbrochen wird und Ihre regulatorischen Anforderungen weiter eingehalten werden.

Wo werden unsere Vertragsdaten verarbeitet?

Ausschließlich innerhalb der Europäischen Union und des EWR. Das primäre Hosting läuft in ISO-27001-zertifizierten Rechenzentren in Deutschland, die Daten verlassen die EU nicht. Ruhende und übertragene Daten sind mit AES-256 verschlüsselt, Backups liegen in deutschen Rechenzentren. Aktuell sind 11 Unterauftragnehmer eingesetzt, alle mit Verarbeitungsstandort in der EU oder im EWR. Vor jeder Verlagerung eines Standorts informieren wir Sie mit angemessener Vorlauffrist und räumen Ihnen ein Widerspruchsrecht ein.