Allgemeine Geschäftsbedingungen
Letztes Update: April 2025
Präambel
Die ContractHero GmbH, Parkstraße 89a, 13086 Berlin, Deutschland (im Folgenden: „ContractHero“) betreibt unter der Marke ContractHero eine webbasierte Administrations- und Verwaltungslösung zum Management von Verträgen (im Folgenden: „Software“). Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, nicht an Verbraucher.
Die nachstehenden Bedingungen regeln das Verhältnis zwischen ContractHero und dem Kunden in Ergänzung zum (digital) unterschriebenen Auftrag bzw. zum online vereinbarten Testzugang.
1. Vertragsgegenstand
- Diese Vertragsbedingungen gelten für die Nutzung der Software, wie auf der Webseite präsentiert, durch den Kunden. Soweit Drittangebote enthalten sind, ist dies für den Kunden auf der Webseite erkennbar.
- Die Software wird von ContractHero als webbasierte SaaS- bzw. Cloud-Lösung betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht, die Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten zu speichern und zu verarbeiten. Die Software ist auf den Servern von ContractHero bzw. eines von ContractHero beauftragten Dienstleisters gespeichert und läuft dort ab.
- Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
2. Zustandekommen des Nutzungsvertrags
- ContractHero macht dem Kunden ein individuelles Angebot. Der Kunde kann es annehmen, indem er es per E-Signatur (FES) unterschreibt. Mit Zugang des unterzeichneten Auftrages kommt der Nutzungsvertrag zustande.
- Nach Vertragsabschluss setzt das ContractHero Kundenbetreuungsteam das Nutzerkonto für den Kunden auf. Die Zugangsdaten werden im Rahmen des individuell vereinbarten Onboarding-Termins bereitgestellt. Der Kunde wird über die erfolgreiche Einrichtung informiert und erhält alle notwendigen Informationen zur Nutzung der Plattform sowie die Zugangsdaten während des ersten Onboarding-Termins.
- Die Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Kunde ist für sämtliche Aktivitäten im Zusammenhang mit seinem Nutzerkonto selbst und allein verantwortlich.
3. Testzugang
Für Testzugänge gilt in Abweichung von Ziffern 2, 7 und Ziffer 11 folgendes:
- Indem sich der Kunde auf der Webseite https://www.contracthero.com/ registriert, gibt er ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags ab. Nach der Registrierung wird der Kunde von ContractHero persönlich kontaktiert, um die Bereitstellung des Test-Accounts zu besprechen. Die Zugangsdaten werden im Rahmen einer individuellen Übergabe bereitgestellt. Der Nutzungsvertrag über den Test-Account kommt mit der erfolgreichen Übergabe der Zugangsdaten zustande.
- Test-Accounts sind kostenlos.
- Die Testphase endet automatisch nach Ablauf von einem Tag. Es erfolgt keine automatische Verlängerung in einen anderen Tarif.
4. Art und Umfang der Leistung
- ContractHero stellt dem Kunden die Software in ihrer jeweils aktuellsten Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden von ContractHero bereitgestellt. ContractHero schuldet jedoch nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.
- ContractHero bietet seine Software in verschiedenen Ausbaustufen an, die von ContractHero fortwährend weiterentwickelt werden können. Der Nutzungsumfang hängt von der gebuchten Leistung ab.
- ContractHero ist berechtigt, einzelne Funktionen der Software für solche Nutzungsarten nicht verfügbar zu machen oder die Nutzung einzuschränken, die von weniger als 10 % der Kunden genutzt werden.
5. Verfügbarkeit der Software / Kundendienst
- ContractHero weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen bei der Anwendung der Software entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs von ContractHero liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von ContractHero handeln, von ContractHero nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Nutzbarkeit der Software haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der Software haben, stellt dies keine Pflichtverletzung von ContractHero dar.
- Um eine möglichst effiziente Fehlerbeseitigung zu ermöglichen, hat der Kunde Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich per E-Mail an support@contracthero.com zu melden. Unterlässt der Kunde diese Mitwirkung, gilt § 536c BGB sinngemäß.
- ContractHero ist verfügbar für Kundendienst und Störungsmeldungen über Chat, E-Mail und Telefon. Die Kundendienstzeiten sind außer an Feiertagen montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr.
6. Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung, Auftragsverarbeitung
- ContractHero hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
- Der Kunde räumt ContractHero für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die von ContractHero für den Kunden zu speichernden Daten zu vervielfältigen, soweit dies zur Nutzung der Software erforderlich ist. ContractHero ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. einem separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist ContractHero ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
- In unregelmäßigen Abständen versendet ContractHero Newsletter an Bestandskunden. In diesen Newslettern werden neben Informationen zum Produkt und wie dieses besser genutzt werden kann auch Informationen zu Produktneuerungen und Änderungen enthalten sein. Gelegentlich werden zusätzlich neue Partner, Brancheninformationen und andere News vorgestellt.
- ContractHero entwickelt sein Produkt beständig weiter. Bei der Einführung von neuen Komponenten analysiert ContractHero in einigen Fällen anhand des Geschäftsmodells und des Verhaltens seiner Kunden, für wen Produktneuerungen besonders vorteilhaft sind, und spricht diese Kunden gezielt darauf an.
- Die vom Kunden eingegebenen Informationen wie E-Mail-Adresse, Firmenname und Kontaktdaten werden in die Datenbank von ContractHero aufgenommen, und es wird eine Willkommens-E-Mail versandt.
- Wenn und soweit der Kunde auf von ContractHero technisch verantworteten IT-Systemen personenbezogene Daten verarbeitet oder verarbeiten lässt, hat er seine Nutzer entsprechend zu informieren. ContractHero stellt ihm sämtliche Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten durch seine Systeme in der Datenschutzerklärung https://www.contracthero.com/datenschutzerklaerung-webapp zur Verfügung.
7. Vergütung
- Die Vergütung von ContractHero besteht aus einer Grundgebühr zuzüglich einer einmaligen Gebühr für die Implementierung bzw. Onboarding. Es gelten die im unterschriebenen Angebot aufgeführten Preise.
- ContractHero kann die Preise zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit (Erstlaufzeit oder Verlängerungslaufzeit) ändern, indem sie dem Kunden spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit per E-Mail neue Preise mitteilt. Alle Preise und Rabatte sind ausschließlich für die vereinbarte Erstvertragslaufzeit gültig. Neue Preise finden ab Beginn der Verlängerungslaufzeit Anwendung, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung widerspricht. Falls der Kunde den Änderungen der Vertragsbedingungen widerspricht, behält sich ContractHero vor, den Vertrag durch ordentliche Kündigung zu beenden.
- Bei Zahlungsverzug gilt folgendes:
- Alle ausstehenden Beträge werden mit einem Zinssatz von 1,5% pro Monat verzinst.
- Der Kunde hat eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25 Euro für jede Mahnung zu zahlen.
- ContractHero kann den Zugang zur Plattform mit sofortiger Wirkung aussetzen. Eine solche Aussetzung entbindet den Kunden nicht von der Zahlungsverpflichtung.
8. Gewährleistung
- Es gelten vorbehaltlich spezieller Regelungen in diesen Vertragsbedingungen grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung in Mietverträgen, also § 536b (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme), § 536c (Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter).
- Die Anwendung des § 536a Abs. 2 (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen.
- Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzanspruch des Mieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.
9. Haftung und Schadensersatz
- ContractHero haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit sind, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten) beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Kardinalpflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
- Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung beim Einsatz der vertragsgegenständlichen Software typischerweise gerechnet werden muss.
- Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
- Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Verwaltung von Verträgen durch ContractHero nicht die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten des Kunden ersetzt. Das heißt, der Kunde hat weiterhin dafür Sorge zu tragen, seine Verträge in geeigneter Form für behördliche Belange vorzuhalten.
10. Kundendaten und Freistellung von Ansprüchen Dritter
- ContractHero speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Kunden, die dieser bei der Nutzung der Software eingibt, speichert und zum Abruf bereitstellt. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber ContractHero, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenen Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen. Insbesondere verpflichtet er sich, die Software nicht zum Angebot rechtswidriger Dienstleistungen oder Waren zu nutzen. Der Kunde ist im Hinblick auf personenbezogene Daten von sich und seinen Nutzern verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist.
- Der Kunde ist für sämtliche von ihm oder seinen Nutzern verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich.
- ContractHero übernimmt gewisse Inhalte der eingespielten Verträge für zusammenfassende Darstellungen und Auswertungen in seine Datenbank. Der Inhalt der Datenbank wird dem Kunden nach Übernahme zur Kenntnis und Prüfung zur Verfügung gestellt. ContractHero stellt die Daten in einem allgemein lesbaren und bearbeitbaren Format zur Verfügung. ContractHero bietet keine Rechtsberatung an, weswegen die Vertragsinhalte nicht auf Richtigkeit geprüft werden. Fehlerhafte Übernahmen hat der Kunde anzuzeigen.
- Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, ContractHero von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls ContractHero von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. ContractHero wird den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Der Kunde wird ContractHero unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.
- Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche von ContractHero bleiben unberührt.
11. Vertragslaufzeit und Beendigung des Vertrags
- Die Vertragslaufzeit und der Abrechnungszyklus ergeben sich aus der Annahme des Angebots von ContractHero. Bei Verträgen mit jährlicher oder längerer Laufzeit beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Vertragsende. Wird der Vertrag vor Ablauf dieser Frist nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um die ursprüngliche Vertragslaufzeit, mindestens jedoch um 12 Monate.
- Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt beiden Parteien bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorbehalten. Jede Partei kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die andere Partei:
- einen wesentlichen Vertragsbruch (einschließlich der Nichtzahlung unbestrittener Gebühren) begeht und diesen nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Benachrichtigung behebt oder
- die Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Dienste nach Ausfuhrkontroll- bzw. Embargogesetzen der Vereinigten Staaten, der EU oder Deutschlands nicht zulässig ist.
- Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.
- Bei Beendigung des Vertrags stellt ContractHero sämtliche vom Kunden überlassenen und sich noch im Besitz von ContractHero befindlichen Daten und Unterlagen zum Download zur Verfügung. Weitere Unterstützungsleistungen bei der Migration von Daten sind nicht geschuldet. Zwei Monate nach Beendigung des Vertrags wird ContractHero die gespeicherten Daten und Unterlagen löschen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Wiederherstellung.
12. Vertraulichkeit
- Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäftsgeheimnisse erkennbar sind (im Folgenden: „vertrauliche Informationen“), dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten. Das gilt nicht, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen.
- Informationen sind dann keine vertraulichen Informationen im Sinne dieser Ziffer, wenn sie
- der anderen Partei bereits zuvor bekannt waren, ohne dass die Informationen einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterlegen hätten,
- allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung der übernommenen Vertraulichkeitsverpflichtungen bekannt werden,
- der anderen Partei ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten offenbart werden.
- Die Verpflichtungen nach dieser Ziffer 12 überdauern das Ende dieser Vereinbarung.
- Weitere Details zu unseren Vertraulichkeitspraktiken finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
13. Übertragung der Rechte und Pflichten
- Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von ContractHero zulässig.
- ContractHero ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung ihrer Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen.
14. Pflichten des Kunden
Der Kunde und etwaige von ihm involvierte Dritte dürfen unter keinen Umständen:
- den Zugang zur vertragsgegenständlichen Software an Dritte weitergeben, verkaufen oder die der nach diesem Vertrag geschuldeten Dienste sonst wie zugänglich machen;
- die Software modifizieren oder daraus abgeleitete Werke erstellen;
- den Quellcode der Software durch Reverse Engineering erlangen oder dies zu versuchen;
- ohne Erlaubnis auf nicht freigegebene Teile der Software zugreifen;
- Sicherheitsmaßnahmen umgehen oder die nach diesem Vertrag geschuldeten Dienste so konfigurieren, dass Gebühren vermieden werden oder deren Integrität oder Sicherheit beeinträchtigt wird;
- auf die nach diesem Vertrag geschuldeten Dienste zugreifen, um ein konkurrierendes Produkt oder eine konkurrierende Dienstleistung zu entwickeln oder deren Funktionen zu kopieren;
- die der nach diesem Vertrag geschuldeten Dienste für illegale Zwecke nutzen oder deren Nutzung für illegale Zwecke erlauben;
- die nach diesem Vertrag geschuldeten Dienste zur Sammlung, Nutzung oder Offenlegung von Daten zu verwenden, die Rechte Dritter verletzen.
15. Sonstiges
- Der Vertrag untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
- Gerichtsstand ist Berlin.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall zusammenwirken, um unwirksame Regelungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen so weit wie möglich entsprechen.
- ContractHero ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Aufgrund der kooperativen Zusammenarbeit mit seinen Vertragspartnern kommt es nur in sehr seltenen Fällen zu Unstimmigkeiten, welche im Rahmen des effektiven Kundenmanagements bearbeitet werden.
- Für den Inhalt dieser Vereinbarung ist allein die deutsche Sprachfassung maßgeblich.
16. Nutzung zu Referenz- und Werbezwecken
- Mit der Annahme eines Angebots stimmt der Kunde der Nutzung seines Namens sowie seines Logos zu Referenz- und Werbezwecken der ContractHero GmbH zu. Dies umfasst insbesondere die Nennung des Unternehmens als Referenzkunde auf der Webseite, in Präsentationen oder in anderen Marketingmaterialien von ContractHero.
- Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit schriftlich widersprechen. In diesem Fall wird ContractHero die Referenznutzung innerhalb einer angemessenen Frist einstellen.