Ein gut geführtes Vertragsregister bildet die Grundlage für ein effektives kommunales Vertragsmanagement – und wird im Zuge steuerrechtlicher Anforderungen wie § 2b UStG zunehmend unverzichtbar. Hier kann der Einsatz einer spezialisierten Software eine entscheidende Hilfe sein, um die Übersicht zu wahren, Risiken zu minimieren und Verwaltungsprozesse zu optimieren.
Für Kommunen ist ein zentrales Vertragsregister weit mehr als eine organisatorische Unterstützung – es wird zunehmend zu einem wichtigen Instrument, um rechtliche und steuerliche Anforderungen sicher und effizient zu erfüllen. Der Hintergrund: Mit Inkrafttreten des § 2b UStG im Jahr 2017 wurde die steuerliche Behandlung kommunaler Leistungen neu geregelt.
Aktuell:
Nach der bisherigen Regelung des § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) gelten juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) nur dann als Unternehmer, wenn sie Betriebe gewerblicher Art oder land- und forstwirtschaftliche Betriebe betreiben. Nur die Umsätze, die innerhalb dieser Betriebe erzielt werden, unterliegen der Umsatzsteuer. Leistungen im Rahmen der hoheitlichen Tätigkeit – wie etwa die Ausstellung von Ausweisen oder das Erheben von Verwaltungsgebühren – waren nicht steuerbar und damit umsatzsteuerfrei.
Mit dieser alten Regelung konnten Kommunen viele ihrer Tätigkeiten klar von der Umsatzsteuerpflicht abgrenzen. Leistungen zwischen einem Betrieb gewerblicher Art und dem hoheitlichen Bereich konnten unter bestimmten Bedingungen als umsatzsteuerpflichtiger Eigenverbrauch behandelt werden.
Die Regelung aus 2017 brachte erheblichen Prüfaufwand mit sich und konnte daher nicht von heute auf morgen umgesetzt werden. Wer eine entsprechende Optionserklärung abgegeben hatte, konnte weiterhin die alte Rechtslage anwenden. Diese Möglichkeit endet jedoch bald: Die Übergangsregelung läuft zum 31. Dezember 2026 aus. Ab 2027 müssen alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts verpflichtend die neue Rechtslage nach § 2b UStG anwenden, was eine deutlich umfangreichere Prüfung aller Tätigkeiten auf ihre steuerliche Relevanz erforderlich macht.
Warum ist das so kompliziert?
Der § 2b UStG verpflichtet Kommunen dazu, jede einzelne Leistung daraufhin zu prüfen, ob sie umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht. Entscheidend ist dabei die Abgrenzung:
Was in der Theorie klar klingt, ist in der Praxis hochkomplex. Denn viele kommunale Leistungen sind nicht eindeutig zuzuordnen – oder sie ändern im Laufe der Zeit ihren Charakter. Beispiel:
Ohne zentrale Übersicht über alle Verträge ist diese steuerliche Einordnung kaum möglich. Oft wissen einzelne Fachabteilungen gar nicht, welche anderen Stellen ähnliche Leistungen anbieten – oder ob Leistungen bereits als unternehmerisch eingestuft wurden. Dadurch drohen Inkonsistenzen in der Umsatzsteuerbewertung, vermeidbare Steuerlasten oder Probleme bei Betriebsprüfungen.
Diese Einschätzung ist ohne vollständige und strukturierte Vertragsdokumentation kaum möglich. Hier kommt das Vertragsregister ins Spiel: Nur wenn alle Verträge zentral erfasst und zugänglich sind, lassen sich diese steuerlich korrekt bewerten – und das Risiko von Fehleinschätzungen, Nachzahlungen oder Problemen bei Betriebsprüfungen minimieren.
Kommunales Vertragsmanagement ist weit mehr als die reine Verwaltung von Verträgen. Es ist ein zentrales Instrument, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, Transparenz zu schaffen, Risiken zu minimieren und eine solide Grundlage für Haushaltsplanung, Steuererklärungen und Prüfungen zu schaffen.
Kommunen stehen in der Verantwortung, eine Vielzahl von Aufgaben zu erfüllen – teils gesetzlich vorgeschrieben, teils freiwillig oder im Auftrag von Bund und Land. In nahezu allen diesen Bereichen entstehen vertragliche Beziehungen: mit Dienstleistern, Energieversorgern, Bauunternehmen, freien Trägern, Vereinen oder auch Bürger*innen.
Typische Anwendungsbereiche für das kommunale Vertragsmanagement sind:
Gerade weil viele dieser Verträge langfristig laufen, hohe finanzielle Volumina haben und unterschiedliche Abteilungen betreffen, ist ein systematisches Vertragsmanagement unabdingbar. Das kommunale Vertragsmanagement umfasst unter anderem folgende Aufgaben:
Kommunen müssen Verträge erstellen oder prüfen lassen, um ihre Aufgaben rechtssicher erfüllen zu können – sei es bei der Vergabe von Dienstleistungen wie Abfallentsorgung, der Sanierung öffentlicher Gebäude oder der Unterstützung kultureller Einrichtungen. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass Inhalte eindeutig formuliert, haushaltsrechtliche Anforderungen eingehalten und steuerliche Auswirkungen berücksichtigt werden.
Nach Abschluss müssen Verträge systematisch erfasst und zentral dokumentiert werden. Das betrifft nicht nur die reinen Vertragsdokumente, sondern auch ergänzende Unterlagen wie Leistungsverzeichnisse, Zahlungsvereinbarungen oder Anlagen. Eine saubere Ablage ist wichtig, damit im Alltag schnell auf relevante Informationen zugegriffen werden kann – etwa bei Anfragen, Prüfungen oder Fristenkontrollen.
Kommunen müssen sicherstellen, dass alle vertraglichen Fristen – wie Kündigungsfristen, Verlängerungsoptionen oder Zahlungsfälligkeiten – im Blick behalten werden. Ebenso ist zu überwachen, ob vereinbarte Leistungen tatsächlich erbracht und Zahlungen korrekt geleistet wurden. Gerade bei langfristigen Dienstleistungs- oder Betreiberverträgen ist ein aktives Fristen- und Pflichtenmanagement entscheidend, um finanzielle Nachteile oder rechtliche Risiken zu vermeiden.
Vertragsdaten spielen auch eine große Rolle für die Haushaltsplanung sowie für steuerliche und rechnungsprüferische Audits. Kommunen müssen in der Lage sein, bestehende vertragliche Verpflichtungen, Zahlungsströme und etwaige Risiken aufzuzeigen und nachvollziehbar zu dokumentieren. Ein gut strukturiertes Vertragsmanagement erleichtert es, auf Anfragen von Kämmerei, Steuerabteilung oder Prüfbehörden schnell und vollständig zu reagieren.
Gerade bei langfristigen oder fördergebundenen Verträgen ist es entscheidend, jederzeit auskunftsfähig zu sein – sei es gegenüber Aufsichtsbehörden, dem Rechnungsprüfungsamt oder der Öffentlichkeit. Fehlerhafte oder nicht auffindbare Verträge können zu Verzögerungen, finanziellen Risiken oder steuerlichen Nachzahlungen führen.
Deshalb ist ein gut organisiertes Vertragsmanagement ein wichtiges Element moderner kommunaler Verwaltung – es sichert gesetzeskonformes Handeln, schützt vor Risiken und ermöglicht eine effiziente Zusammenarbeit zwischen Verwaltungseinheiten.
Ein zentrales Vertragsregister bildet die Basis: Es sorgt dafür, dass alle relevanten Verträge an einer Stelle erfasst und zugänglich sind – vollständig, strukturiert und verwaltungsübergreifend. Ohne diese Übersicht ist eine systematische Bewertung und Bearbeitung kaum möglich.
Das Vertragsmanagement geht darüber hinaus: Es umfasst die gesamte Lebensdauer eines Vertrags – von der Erstellung über die laufende Überwachung bis zur Beendigung. Im kommunalen Umfeld liegt der Fokus dabei weniger auf klassischen wirtschaftlichen Zielen wie Gewinnmaximierung oder Kostenoptimierung, sondern auf Transparenz, Nachvollziehbarkeit und rechtlicher Sicherheit.
Während das klassische Vertragsmanagement in Unternehmen häufig auf Compliance, Prozessoptimierung und strategische Einkaufsentscheidungen ausgerichtet ist, steht im kommunalen Vertragsmanagement die Verantwortung gegenüber Bürger*innen, Prüfbehörden und dem Haushaltsrecht im Vordergrund.
Kurz gesagt:
Kommunen in Deutschland derzeit nicht. Theoretisch könnten vertragliche Verpflichtungen auch dezentral, etwa innerhalb einzelner Fachbereiche, dokumentiert und verwaltet werden.
In der Praxis zeigt sich jedoch: Ohne ein zentrales Register ist es extrem schwierig, die Anforderungen an Transparenz, steuerliche Bewertung und Haushaltssteuerung zuverlässig zu erfüllen. Gerade im Hinblick auf die Vorgaben des § 2b UStG – also die notwendige Unterscheidung zwischen hoheitlicher und unternehmerischer Tätigkeit – wird deutlich, wie wichtig ein vollständiger Überblick über alle bestehenden Verträge ist. Ohne zentrale Erfassung steigt das Risiko von Fehleinschätzungen erheblich.
Hinzu kommt, dass Kommunen ohnehin verpflichtet sind, alle geleisteten Zahlungen aus Verträgen, die über den Jahreswechsel hinausgehen, systematisch zu erfassen und offenzulegen. Auch die ordnungsgemäße Dokumentation vertraglicher Verpflichtungen gehört zur allgemeinen haushaltsrechtlichen Sorgfaltspflicht und dient als Nachweis gegenüber Rechnungsprüfungsämtern oder Aufsichtsbehörden.
Ein zentrales Vertragsregister ist daher keine formale Pflicht, aber ein praktisch unverzichtbares Instrument, um die bestehenden gesetzlichen Anforderungen effektiv, transparent und prüfungssicher umzusetzen. Es schafft die Struktur, die notwendig ist, um den wachsenden rechtlichen und organisatorischen Anforderungen im kommunalen Bereich gerecht zu werden.
Ein zentrales Vertragsregister entfaltet seinen vollen Nutzen nur dann, wenn es mit den richtigen Informationen befüllt wird. Zwar gibt es keine bundesweit einheitliche Vorgabe, welche Daten genau dokumentiert werden müssen, jedoch haben sich in der kommunalen Praxis bestimmte Angaben als besonders hilfreich und empfehlenswert erwiesen. Sie ermöglichen eine strukturierte Übersicht, erleichtern die steuerliche Bewertung (z. B. nach § 2b UStG) und stellen die Nachvollziehbarkeit im Prüfungsfall sicher.
Empfohlene Informationen im Vertragsregister:
Welche Verträge sollten erfasst werden?
Insbesondere wesentliche und langfristige Verträge sollten systematisch im Register erfasst werden. Das betrifft z. B. Vereinbarungen mit größeren finanziellen Auswirkungen, langjährige Kooperationsverträge, Leistungsverträge oder solche mit wiederkehrenden Zahlungen oder Pflichten.
Ein solches Vorgehen unterstützt nicht nur interne Prozesse, sondern schafft auch Sicherheit bei Haushaltsplanung, Steuerprüfung und Berichtspflichten.
Die Frage nach der richtigen Aufbewahrungsdauer von Verträgen ist in der kommunalen Praxis oft ein Stolperstein – nicht, weil es keine Regeln gäbe, sondern weil es eine Vielzahl teils unterschiedlicher Vorgaben gibt, die sich je nach Vertragstyp, Inhalt und Fachbereich unterscheiden. Hinzu kommt: Vieles wird „zur Sicherheit“ aufbewahrt – teilweise über Jahrzehnte –, was schnell zu Papierchaos, unübersichtlichen Archivsystemen oder „verlorenen“ Akten führt.
Grundsätzlich gilt: Es wird nicht unterschieden, ob Verträge digital oder auf Papier vorliegen – die Aufbewahrungspflicht bezieht sich auf den Inhalt, nicht auf das Medium. Für viele Vertragsarten existieren jedoch keine expliziten gesetzlichen Fristen, sondern nur Empfehlungen oder Richtlinien. Hier einige Orientierungspunkte:
Für Verträge, die keiner speziellen gesetzlichen Regelung unterliegen, empfiehlt es sich, einen einheitlichen internen Stichtag festzulegen – z. B. den 1. Januar des Jahres nach Abschluss oder letzter Änderung – um die Fristenüberwachung zu vereinfachen.
Ein zentrales Vertragsregister ist – wie bereits beschrieben – eine verwaltungsübergreifende Übersicht, in der alle Verträge einer Kommune strukturiert erfasst und dokumentiert werden. Es bildet die Grundlage für ein transparentes und rechtskonformes Vertragsmanagement.
Ein zentrales Vertragsregister leistet gerade im Zusammenhang mit dem § 2b UStG einen entscheidenden Beitrag zur rechtssicheren Verwaltungsarbeit. Es ermöglicht eine strukturierte und verwaltungsübergreifende Erfassung aller relevanten Verträge, wodurch Doppelungen, Widersprüche oder Informationslücken vermieden werden.
Vor allem aber bildet das Register die Grundlage dafür, dass steuerlich relevante Informationen zentral gebündelt und von den zuständigen Stellen – etwa Kämmerei oder Steuerabteilung – einheitlich bewertet werden können. Die Frage, ob eine kommunale Tätigkeit als unternehmerisch einzustufen ist, lässt sich auf dieser Basis nachvollziehbar und dokumentiert beantworten.
Das reduziert nicht nur das Risiko von Fehleinschätzungen und steuerlichen Nachteilen, sondern schafft auch klare Zuständigkeiten und transparente Entscheidungsprozesse innerhalb der Verwaltung. Gerade bei Betriebsprüfungen oder in der Kommunikation mit dem Finanzamt zahlt sich diese strukturierte Vorgehensweise aus – denn jede Einschätzung ist belegbar und jeder Vertrag auffindbar.
Gerade weil die Prüfungspflicht nach § 2b nicht nur bei neuen, sondern auch bei bestehenden Verträgen gilt, ist eine nachträgliche Erfassung aus allen Ämtern und Fachbereichen aufwendig – und fehleranfällig. Ein zentrales Register schafft hier Abhilfe und macht das kommunale Handeln steuerlich nachvollziehbar, transparent und prüfungssicher.
Ja, moderne Vertragsmanagement-Tools ermöglichen eine weitgehende Automatisierung im Umgang mit Verträgen. Fristen wie Kündigungen oder Verlängerungen werden automatisch überwacht und entsprechende Erinnerungen verschickt. Auch die Integration in Buchhaltungssysteme oder Dokumentenmanagementlösungen ist heute problemlos möglich, wodurch Daten automatisch verknüpft und Berichte für einen schnellen Überblick erstellt werden können.
Zusätzlich erleichtert die Volltextsuche das Auffinden und Auswerten von Verträgen erheblich. Trotzdem kann die inhaltliche Bewertung – etwa die Abgrenzung zwischen hoheitlicher und unternehmerischer Tätigkeit gemäß § 2b UStG – nicht vollständig automatisiert erfolgen. Hier bleibt menschliches Fachwissen unverzichtbar.
Besonders für Kommunen bieten Lösungen wie ContractHero umfassende Unterstützung im Vertragsmanagement. Verträge können zentral erstellt, verwaltet und rechtsgültig digital unterzeichnet werden. Auch zugehörige Dokumente werden strukturiert abgelegt, während Nutzerrollen und Kommentarfunktionen die Zusammenarbeit erleichtern – etwa bei Vertretungen.
Ein integriertes Fristenmanagement stellt sicher, dass keine wichtigen Termine übersehen werden. Zusätzlich können Verträge kategorisiert und um individuelle Informationen ergänzt werden, passend zu den Anforderungen der jeweiligen Kommune. Über Schnittstellen lassen sich bestehende Systeme anbinden, und KI-gestützte Funktionen helfen dabei, Vertragsinhalte schnell zu analysieren und übersichtlich zusammenzufassen.
Eine spezialisierte Software macht das kommunale Vertragsmanagement damit effizienter, transparenter und rechtssicher.
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