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Rahmentarifvertrag – Alles Wichtige einfach erklärt

Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Kündigungsfristen sind viele zentrale Rahmenbedingungen eines Arbeitsverhältnisses, die nicht individuell verhandelt, sondern tariflich geregelt sind. Gerade in tarifgebundenen Branchen wie Bau, Gebäudereinigung oder Garten- und Landschaftsbau sorgt das für Struktur, Vergleichbarkeit und rechtliche Sicherheit.

Doch was genau ist ein Rahmentarifvertrag? Welche Inhalte regelt er und wie unterscheidet er sich von anderen Tarifverträgen? In diesem Beitrag erhalten Sie einen kompakten Überblick und erfahren, warum es sich für Unternehmen lohnt, solche Regelungen nicht nur zu kennen, sondern auch digital zu verwalten.

Was ist ein Rahmentarifvertrag?

Ein Rahmentarifvertrag ist eine besondere Form des Tarifvertrags, die grundlegende Arbeitsbedingungen für eine bestimmte Branche oder Berufsgruppe festlegt. Er wird zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften geschlossen und gilt in der Regel über mehrere Jahre hinweg.

Im Mittelpunkt stehen nicht konkrete Löhne, sondern übergeordnete Regelungen, etwa zu Arbeitszeiten, Urlaub, Kündigungsfristen, Zuschlägen oder zur Eingruppierung in Tarifgruppen. Damit bildet der Rahmentarifvertrag die Grundlage für individuelle Arbeitsverhältnisse und dient zugleich als rechtlicher Rahmen für ergänzende Tarifverträge, zum Beispiel zur Lohnhöhe.

Diese Form der Tarifvereinbarung schafft einheitliche Standards in der Branche, sorgt für Klarheit bei arbeitsrechtlichen Fragen und bietet allen Beteiligten, insbesondere in der Personalpraxis, eine verlässliche Orientierung.

Warum sind Rahmentarifverträge wichtig?

Rahmentarifverträge schaffen klare Grundlagen für Arbeitsbedingungen, auf die sich beide Seiten verlassen können. Durch festgelegte Regeln zu Arbeitszeit, Urlaub oder Kündigungsfristen entstehen transparente Strukturen, die rechtliche Sicherheit geben und Missverständnisse vermeiden.

Für Unternehmen bedeutet das vor allem verlässliche Planbarkeit. Arbeitskosten lassen sich besser kalkulieren, Personalentscheidungen basieren auf stabilen Vorgaben. Beschäftigte profitieren zugleich von klar definierten Rechten, ohne alles im Einzelfall verhandeln zu müssen.

Nicht zuletzt sorgen Rahmentarifverträge für faire Wettbewerbsbedingungen in der Branche. Einheitliche Standards verhindern willkürliche Unterschiede und sichern eine gerechtere Behandlung aller Beschäftigten

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Unterschied: Rahmentarifvertrag vs. Manteltarifvertrag

In der Praxis besteht kein wesentlicher Unterschied zwischen einem Rahmentarifvertrag und einem Manteltarifvertrag. Beide Begriffe bezeichnen denselben Typ von Tarifvertrag, der grundlegende Bedingungen für das Arbeitsverhältnis regelt, darunter Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche oder Kündigungsfristen.

Der Ausdruck Manteltarifvertrag (MTV) ist im deutschen Arbeitsrecht gebräuchlicher, während der Rahmentarifvertrag oft verwendet wird, um den Rahmencharakter der Vereinbarung stärker hervorzuheben.

Inhalte eines Rahmentarifvertrags

Rahmentarifverträge legen fest, was im Arbeitsalltag branchenweit einheitlich gilt, vom Umfang der Arbeitszeit bis zu Regelungen bei Krankheit oder Weiterbildung. Dabei geht es nicht um konkrete Lohnhöhen, sondern um strukturelle Bedingungen, die für alle Beschäftigten verbindlich sind.

Typische Inhalte sind Vorgaben zur wöchentlichen Arbeitszeit, zu Pausen und zu verschiedenen Arbeitszeitmodellen wie Schicht- oder Gleitzeit. Auch der Urlaubsanspruch ist meist klar geregelt und wird häufig durch Sonderurlaub bei besonderen Ereignissen ergänzt.

Viele Verträge enthalten darüber hinaus Bestimmungen zur Probezeit, zu befristeten Arbeitsverhältnissen, zum Arbeitsort sowie zu Zuschlägen bei Nacht- oder Feiertagsarbeit. Weitere Themen wie Arbeitsschutz, betriebliche Zusatzleistungen oder berufliche Qualifizierung sind ebenfalls regelmäßig Bestandteil.

Die konkrete Vergütung hingegen wird in separaten Lohn- oder Gehaltstarifverträgen geregelt. Insgesamt sorgt der Rahmentarifvertrag für verlässliche Strukturen, vor allem in größeren Betrieben mit mehreren Standorten oder komplexer Organisation.

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Arbeitszeiten, Urlaub und Kündigungsfristen

Wie lange gearbeitet wird, wann Pausen anstehen oder welche Fristen bei einer Kündigung gelten, all das kann in einem Rahmentarifvertrag konkret geregelt sein. Die Vereinbarungen können dabei von Branche zu Branche unterschiedlich ausfallen.

Bei der Arbeitszeit sind sowohl feste Vorgaben als auch flexible Modelle möglich, zum Beispiel Gleitzeit, Schichtdienst oder Jahresarbeitszeit. Auch Regelungen zu Überstunden, deren Vergütung oder Ruhezeiten können enthalten sein.

Beim Urlaub bleibt es nicht immer beim gesetzlichen Mindestmaß. In manchen Tarifverträgen sind zusätzliche Urlaubstage vorgesehen oder Sonderurlaub für bestimmte Anlässe wie Hochzeit oder Geburt geregelt.

Die Kündigungsfristen im Rahmentarifvertrag orientieren sich oft an der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Es kann auch besondere Regelungen für die Probezeit oder für Fälle mit erweiterten Kündigungsschutz geben. Solche Vereinbarungen bieten vor allem Klarheit für beide Seiten.

Löhne und Zuschläge

Die konkrete Vergütung ist in der Regel nicht Teil dieser Vereinbarung. Angaben zu Lohnhöhe, Gehaltsgruppen oder Ausbildungsvergütung werden stattdessen in separaten Lohn- oder Gehaltstarifverträgen geregelt.

Was jedoch im Rahmentarifvertrag geregelt sein kann, sind Zuschläge für bestimmte Arbeitszeiten oder besondere Bedingungen. Dazu zählen zum Beispiel Aufschläge für Nachtarbeit, Wochenend- oder Feiertagsarbeit sowie Schichtdienste. Diese Zuschläge gelten zusätzlich zur regulären Vergütung und beziehen sich auf die tatsächlich geleistete Arbeit unter definierten Umständen.

Kann ein Betrieb auch ohne Rahmentarifvertrag arbeiten?

Um einen Betrieb rechtlich korrekt zu führen, ist ein Rahmentarifvertrag nicht zwingend erforderlich. Unternehmen sind nur dann an Tarifverträge gebunden, wenn sie einem Arbeitgeberverband angehören oder selbst einen Tarifvertrag abgeschlossen haben.

Fehlt eine solche Bindung, greifen die allgemeinen gesetzlichen Regelungen – zum Beispiel das Arbeitszeitgesetz, das Bundesurlaubsgesetz oder das Kündigungsschutzgesetz. Diese werden durch individuelle Arbeitsverträge und eventuell bestehende Betriebsvereinbarungen ergänzt.

Pflichten und Rechte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Sobald ein Unternehmen tarifgebunden ist, haben die tarifvertraglichen Regelungen volle Gültigkeit. Das bedeutet, dass sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte an die darin vereinbarten Standards gebunden sind. Arbeitgeber müssen die tariflich geregelten Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche, Zuschläge und Kündigungsfristen einhalten. Darüber hinaus tragen sie Verantwortung für einen sicheren Arbeitsplatz, achten auf Gleichbehandlung und machen die Inhalte des Tarifvertrags im Betrieb zugänglich.

Auch Arbeitnehmer unterliegen bestimmten Pflichten. Sie müssen ihre vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung erbringen und sich an die tariflichen Rahmenbedingungen halten. Hinzu kommen Nebenpflichten wie Verschwiegenheit, die Wahrung der betrieblichen Interessen und die Ablehnung von Vorteilsannahme.

Gleichzeitig profitieren Beschäftigte von den Rechten, die der Tarifvertrag ihnen zusichert, wie  etwa in Bezug auf Urlaub, Schutz vor Kündigung oder Diskriminierung. Zudem steht es ihnen offen, sich gewerkschaftlich zu organisieren und bei entsprechender Voraussetzung an Betriebsratswahlen teilzunehmen.

Welche Rolle spielt die Gewerkschaft beim Rahmentarifvertrag?

​​Wenn es um die Gestaltung tariflicher Arbeitsbedingungen geht, ist die Gewerkschaft der wichtigste Ansprechpartner auf Seiten der Beschäftigten. Sie verhandelt den Rahmentarifvertrag mit dem jeweiligen Arbeitgeberverband oder einzelnen Unternehmen und bringt dabei die Interessen der Belegschaft ein. Diese werden vorab in Tarifkommissionen gesammelt, diskutiert und von den Mitgliedern demokratisch beschlossen.

Nach dem Abschluss bleibt die Gewerkschaft aktiv. Sie achtet darauf, dass die vereinbarten Inhalte im Betrieb umgesetzt werden, unterstützt Beschäftigte bei Fragen oder Konflikten und kann bei Verstößen auch zu Arbeitskampfmaßnahmen wie einem Streik aufrufen. In solchen Fällen erhalten gewerkschaftlich organisierte Mitglieder Streikgeld.

Darüber hinaus sichert die Gewerkschaft im Rahmen der Tarifautonomie, dass Arbeitsbedingungen eigenständig und ohne staatliche Einflussnahme geregelt werden können. Damit ist sie nicht nur Sprachrohr der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch Garantin für faire und verlässliche Rahmenbedingungen, wie sie im Rahmentarifvertrag festgelegt sind.

Rahmentarifvertrag für verschiedene Branchen

Rahmentarifverträge kommen in vielen Bereichen der deutschen Wirtschaft zur Anwendung. Sie bieten Orientierung für zentrale Arbeitsbedingungen und berücksichtigen dabei die jeweiligen Besonderheiten einzelner Branchen. Ob Industrie, Handwerk oder öffentlicher Dienst, die Inhalte unterscheiden sich je nach Tätigkeitsfeld zum Teil deutlich. Im Folgenden finden Sie Beispiele dafür, wie der Rahmentarifvertrag in verschiedenen Wirtschaftszweigen ausgestaltet ist.

Rahmentarifvertrag für die Gebäudereinigung

In der Gebäudereinigung gelten besonders klare Regeln, vor allem weil diese Branche stark von Nachtschichten, körperlicher Belastung und Sicherheitsvorgaben geprägt ist. Der Rahmentarifvertrag für die Gebäudereinigung legt verbindliche Standards für alle gewerblichen Beschäftigten fest und gilt bundesweit für Betriebe, die überwiegend Reinigungsleistungen erbringen.

Geregelt werden unter anderem Arbeitszeitmodelle, Pausen, Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie der Ausgleich von Überstunden. Die Eingruppierung erfolgt in neun Lohngruppen, je nach Tätigkeit und Qualifikation.

Besonderes Augenmerk liegt auf dem Arbeitsschutz, etwa beim Einsatz von Reinigungschemikalien, sowie auf der klaren Zuordnung tariflicher Tätigkeiten. Die konkrete Vergütung ist im separaten Lohntarifvertrag geregelt.

Die Einhaltung der tariflichen Regelungen wird regelmäßig durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüft – ein wichtiger Beitrag zur Sicherung fairer Arbeitsbedingungen in einer körperlich anspruchsvollen und oft unterschätzten Branche.

Rahmentarifvertrag Baugewerbe und Bau

Kaum eine Branche ist so stark von Witterung, körperlicher Belastung und wechselnden Einsatzorten geprägt wie das Baugewerbe. Der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe bildet die Grundlage für faire und transparente Arbeitsbedingungen auf Baustellen in ganz Deutschland.

Er regelt unter anderem Beginn und Ende der Arbeitszeit direkt auf der Baustelle, Zuschläge für Erschwernisse wie Höhenarbeit oder Schornsteinbau sowie Besonderheiten wie Schlechtwetter- oder Saisonregelungen. Auch Urlaubsansprüche, Kündigungsfristen und Vorgaben zur Arbeitssicherheit sind darin enthalten.

Die Vergütung richtet sich nach separaten Lohntarifverträgen, ergänzt durch einen Bauzuschlag für besondere Belastungen. Regelungen zu Fahrtkosten, Verpflegung und Unterkunft bei auswärtiger Beschäftigung sichern zusätzliche Ansprüche ab. Der Vertrag ist in vielen Fällen allgemeinverbindlich und wird ebenfalls von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit überwacht.

Rahmentarifvertrag im Garten- und Landschaftsbau (Galabau)

Der Garten- und Landschaftsbau (GaLaBau) hat seine eigenen Anforderungen, von saisonalen Schwankungen bis zu vielfältigen Einsatzorten im Außenbereich. Der Rahmentarifvertrag im GaLaBau schafft dafür klare Rahmenbedingungen und ist seit 2007 allgemeinverbindlich.

Er legt unter anderem die wöchentliche und jährliche Arbeitszeit fest, regelt Zuschläge für Nacht- und Feiertagsarbeit sowie Urlaubsansprüche, die meist über das gesetzliche Minimum hinausgehen. Auch Vorgaben zur Lohnfortzahlung bei Krankheit, zu Kündigungsfristen oder zur Unterbringung bei auswärtiger Beschäftigung sind enthalten.

Besondere Bedeutung hat der Vertrag auch im Hinblick auf die Abgrenzung zur Bauwirtschaft. Denn Betriebe, die nicht eindeutig dem GaLaBau zugeordnet sind, riskieren Rückforderungen von Sozialkassenbeiträgen. Die klare Definition von Lohngruppen und Aufgabenbereichen hilft dabei, diese Abgrenzung sicher vorzunehmen.

Kündigung eines Rahmentarifvertrags

Eine Kündigung im Zusammenhang mit einem Rahmentarifvertrag kann zwei Dinge bedeuten: die Beendigung des Tarifvertrags selbst oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, das auf diesem Vertrag basiert.

1. Beendigung des Tarifvertrags:
Ein Rahmentarifvertrag kann ausschließlich von den Tarifvertragsparteien – also Gewerkschaft und Arbeitgeberverband – gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und die vertraglich festgelegte Frist einhalten. Fehlt eine spezielle Regelung, gilt in der Praxis meist eine Frist von drei Monaten. In der Gebäudereinigung beträgt die Frist häufig sechs Monate zum Quartalsende. Nach Ablauf tritt der Vertrag außer Kraft, wirkt aber gemäß § 4 Abs. 5 Tarifvertragsgesetz so lange nach, bis neue Regelungen greifen.

2. Kündigung eines Arbeitsverhältnisses:
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der tariflichen Kündigungsfristen beenden. Diese richten sich meist nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und steigen stufenweise an. In einzelnen Branchen gelten Sonderregelungen, etwa ein Kündigungsschutz während der Schlechtwetterzeit im Baugewerbe. Auch hier ist die Schriftform verpflichtend.

Fazit

Rahmentarifverträge geben den Rahmen für faire und einheitliche Arbeitsbedingungen vor. Sie schaffen klare Strukturen, schützen Beschäftigte vor willkürlichen Entscheidungen und erleichtern es Unternehmen, rechtssichere und nachvollziehbare Prozesse umzusetzen. Gerade bei wachsender Dokumentation und unterschiedlichen Regelungen lohnt es sich, den Überblick zu behalten. Eine digitale Vertragsmanagement Software wie ContractHero kann dabei helfen, tarifliche Vereinbarungen zentral zu verwalten, Fristen im Blick zu behalten und alle relevanten Inhalte zuverlässig zugänglich zu machen, um eine transparente und effiziente Arbeitsorganisation zu ermöglichen.

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