Der Jahresabschluss, einfach erklärt

Der Jahresabschluss eines Unternehmens ist weit mehr als eine formale Pflicht – er ist das finanzielle Aushängeschild eines jeden Unternehmens gegenüber Investoren, Banken und anderen Stakeholdern. Dieses essenzielle Dokument setzt sich aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie in der Regel einem Anhang und einem Lagebericht zusammen.  

Es spiegelt nicht nur die wirtschaftliche Gesundheit und Leistungsfähigkeit eines Unternehmens wider, sondern bildet auch die Grundlage für strategische Entscheidungen und die Beurteilung der Kreditwürdigkeit. Der Jahresabschluss informiert präzise über die finanzielle Situation, ermöglicht die korrekte Steuerberechnung und legt die Basis für die Ausschüttung von Dividenden. Zudem dient der Jahresabschluss der lückenlosen Dokumentation aller geschäftlichen Aktivitäten, was ihn zu einem unverzichtbaren Werkzeug für die Compliance und interne Überprüfungen macht. Doch was genau muss ein Jahresabschluss beinhalten, um den regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden?

Welche Bestandteile hat der Jahresabschluss?

Bilanz: Kernstück des Jahresabschlusses ist die Bilanz. Sie stellt die Vermögenswerte eines Unternehmens den Schulden und dem Eigenkapital gegenüber und gibt Auskunft über Mittelherkunft  und Mittelverwendung. Die Informationen für die Bilanz werden aus der Buchhaltung abgeleitet, wo alle Geschäftsvorfälle dokumentiert werden. Am Jahresende werden ähnliche Konten (in Konten werden Transaktionen die einer bestimmten Kategorie z.B. Einnahmen zugehören systematisch festgehalten) in der Bilanz zusammengefasst, um die Klarheit zu erhöhen und einen schnellen Überblick über die finanzielle Situation zu ermöglichen.

Nehmen wir an, ein Unternehmen besitzt Anlagevermögen (wie Gebäude und Maschinen) und Umlaufvermögen (wie Rohstoffe und Forderungen) in Höhe von 500.000 Euro, denen Schulden von 300.000 Euro gegenüberstehen. Die Bilanz würde diese Posten gegenüberstellen und somit ein Eigenkapital von 200.000 Euro ausweisen.

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV): Diese gibt Auskunft über den Erfolg oder Misserfolg der unternehmerischen Tätigkeit innerhalb des Geschäftsjahres. Sie fasst alle Erträge und Aufwendungen zusammen und zeigt somit den erwirtschafteten Gewinn oder Verlust. Diese finanzielle Leistungsfähigkeit gibt Aufschluss über die Entwicklung des Unternehmens.

Zum Beispiel könnte ein Unternehmen Erträge von 200.000 Euro und Aufwendungen von 150.000 Euro verbuchen, was zu einem Gewinn von 50.000 Euro führt.

Anhang: Der Anhang ergänzt Bilanz und GuV um wichtige Detailinformationen und Erklärungen, die für das Verständnis der finanziellen Berichte essenziell sind. Hier finden sich unter anderem Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie zusätzliche Erläuterungen zu einzelnen Posten.

Hier können z.B. Angaben zur Abschreibungsmethode oder zu Leasingverpflichtungen gefunden werden, die wesentlich zum Verständnis der finanziellen Situation beitragen.

Lagebericht: Der Lagebericht soll den Adressaten nicht nur über die aktuelle Situation informieren, sondern auch einen Einblick in die Zukunftsaussichten geben. Durch die Darstellung von sowohl vergangenheitsbezogenen als auch zukunftsorientierten Informationen ergänzt und erläutert der Lagebericht die Daten der Bilanz und der GuV. Dies ermöglicht es den Stakeholdern, ein umfassenderes wirtschaftliches Gesamtbild des Unternehmens zu erfassen, als es durch die Jahresbilanz und die GuV alleine möglich wäre. Dieser Bericht ist besonders für größere und komplexere Geschäftsstrukturen von Bedeutung.

Er könnte etwa darlegen, wie sich neue Marktstrategien positiv auf den Umsatz ausgewirkt haben oder welche Herausforderungen das Unternehmen im Berichtszeitraum bewältigen musste.

 

Für kapitalmarktorientierte Unternehmen sind zusätzliche Bestandteile relevant:

Kapitalflussrechnung: Auch bekannt als Cashflow-Rechnung, ist die Kapitalflussrechnung ein unverzichtbares Werkzeug zur Analyse der Liquidität eines Unternehmens. Sie erfasst die Ein- und Auszahlungen innerhalb einer bestimmten Periode und gibt Aufschluss darüber, wie sich die liquiden Mittel verändert haben. 

Beispiel: Das Unternehmen hat im vergangenen Jahr Investitionen von 100.000 Euro getätigt, Dividenden in Höhe von 30.000 Euro ausgezahlt und Kredite in Höhe von 50.000 Euro aufgenommen. Dies zeigt, dass das Unternehmen insgesamt mehr Geld ausgegeben als eingenommen hat, was zu einer Verringerung der liquiden Mittel um 80.000 Euro führt.
  • Ausgaben (Investitionen und Dividenden): 100.000 Euro + 30.000 Euro = 130.000 Euro
  • Einnahmen (Kredite): 50.000 Euro
Nettoänderung des Cashflows = Einnahmen - Ausgaben = 50.000 Euro - 130.000 Euro = -80.000 Euro

Eigenkapitalveränderungsrechnung: Diese stellt dar, wie sich das Eigenkapital im Laufe des Jahres verändert hat, was Aufschluss über die finanzielle Stabilität des Unternehmens gibt.

Ein Beispiel wäre die Erhöhung des Eigenkapitals durch die Einbehaltung von Gewinnen oder die Ausgabe neuer Aktien.

Segmentberichterstattung: Besonders bei Konzernen, die in verschiedenen Geschäftsbereichen tätig sind, bietet die Segmentberichterstattung detaillierte Einblicke in die finanziellen Ergebnisse der einzelnen Segmente. Dies ist wichtig für eine differenzierte Betrachtung der Risiken und Leistungen der verschiedenen Unternehmensbereiche.

So könnte ein Konzern seine Ergebnisse aus dem Automobilsektor getrennt von denen des Finanzdienstleistungssektors aufzeigen, um spezifische Risiken und Chancen zu verdeutlichen.

Wer muss einen Jahresabschluss erstellen?

Ein Jahresabschluss ist für viele, jedoch nicht für alle Unternehmer und Freiberufler verpflichtend. Grundsätzlich gilt laut Handelsgesetzbuch (HGB) die Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses für alle ordentlichen Kaufleute, was jedes Unternehmen und alle Selbstständigen mit einem Eintrag ins Handelsregister einschließt. Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalgesellschaften, in der Regel der Vorstand oder die Geschäftsführung, sind für die korrekte Erstellung und Einreichung des Jahresabschlusses verantwortlich.

Wer genau muss einen Jahresabschluss erstellen?

  • Kapitalgesellschaften wie AGs, GmbHs, UGs und deren Varianten (z.B. GmbH & Co. KG),
  • Personengesellschaften, die im Handelsregister eingetragen sind, wie OHGs und KGs
  • Einzelkaufleute, die bestimmte Umsatz- oder Gewinngrenzen überschreiten (mehr als 600.000 Euro Umsatzerlös und 60.000 Euro Jahresüberschuss in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren), 
  • Genossenschaften, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen haben ebenfalls spezielle Aufstellungspflichten nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben.

Ausnahmen und besondere Regelungen:

  • Freiberufler und kleine Gewerbetreibende ohne Buchführungspflicht können statt des klassischen Jahresabschlusses eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) vorlegen.
  • Kleine und Kleinst-Kapitalgesellschaften genießen bestimmte Erleichterungen und können unter Umständen von der vollständigen Aufstellungspflicht befreit sein, insbesondere wenn sie als Tochterunternehmen nach § 264 Abs. 3 und § 264b HGB gelten.

Wie wird der Jahresabschluss erstellt?

Der Prozess lässt sich in drei Hauptarbeitsschritte gliedern:

1. Vorbereitung und Abstimmung: Zunächst gilt es, alle relevanten Unterlagen zusammenzustellen. Dazu gehört das Sichten und Ordnen sämtlicher Belege und Dokumente, die im Laufe des Geschäftsjahres anfallen. Parallel dazu muss die Buchführung überprüft und abgestimmt werden. Hierbei werden alle Haupt- und Unterkonten durchgegangen, um sicherzustellen, dass alle Buchungen korrekt erfasst wurden und die Salden stimmen. Diese Abstimmung ist essenziell, um Diskrepanzen frühzeitig zu erkennen und zu korrigieren.

2. Buchungen und Umbuchungen: Nach der Abstimmung folgt die Durchführung der Umbuchungen sowie das Erstellen der abschließenden Buchungen*, um den tatsächlichen finanziellen Zustand des Unternehmens widerzuspiegeln. Umbuchungen sind notwendig, um z.B. vorläufige in endgültige Werte zu überführen oder um buchhalterische Korrekturen vorzunehmen. Es wird eine Abschlussübersicht erstellt, die nach Bestandskonten (wie Vermögen und Schulden) und Erfolgskonten (wie Aufwendungen und Erträge) gegliedert ist. Hier werden alle Anfangsbestände sowie die Endbestände festgehalten.

*Buchungen sind Einträge in der Buchhaltung, die jede finanzielle Transaktion eines Unternehmens, wie Einnahmen oder Ausgaben, festhalten. Umbuchungen sind Anpassungen innerhalb dieser Einträge, die erforderlich sind, um Fehler zu korrigieren oder vorläufige Zahlen in endgültige Werte zu ändern

3. Aufstellen des Jahresabschlusses: Abschließend wird der Jahresabschluss formuliert, der die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung umfasst und gegebenenfalls durch einen Anhang und einen Lagebericht ergänzt wird. Nach der Erstellung muss der Abschluss durch den Vorstand oder einen repräsentativen Unternehmensvertreter genehmigt werden. Bei kleineren Unternehmen obliegt diese Aufgabe oft dem Geschäftsführer, der den Abschluss unterzeichnet und diesen gegebenenfalls an den Aufsichtsrat weiterleitet. In mittleren und großen Unternehmen wird der Abschluss zudem häufig von einem Abschlussprüfer kontrolliert, bevor er den Gesellschaftern vorgelegt wird.

 

Der Jahresabschluss ist erstellt, was nun?

4. Prüfung und Genehmigung: Nachdem der Jahresabschluss fertiggestellt ist, muss er von den dafür autorisierten Personen innerhalb des Unternehmens geprüft werden. In kleineren Unternehmen übernimmt diese Aufgabe oft der Geschäftsführer, der den Abschluss unterzeichnet. In größeren Unternehmen erfolgt eine Prüfung durch den Vorstand und eventuell durch einen externen Abschlussprüfer, bevor der Abschluss und der Prüfungsbericht an den Aufsichtsrat weitergeleitet wird.

5. Aufsichtsrat: Bestimmte Unternehmensformen, wie Aktiengesellschaften, sind zudem verpflichtet, einen Aufsichtsrat einzurichten. Dies gilt auch für Genossenschaften mit mehr als 20 Beschäftigten und GmbHs mit mehr als 500 Arbeitnehmern.

Nach der Fertigstellung des Jahresabschlusses muss dieser innerhalb einer Woche an die Gesellschafter weitergeleitet werden. Diese Regelung gewährleistet eine zügige und transparente Kommunikation innerhalb des Unternehmens. Abhängig von der Rechtsform des Unternehmens und seiner Größe kann eine Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Handelsregister erforderlich sein, um die öffentliche Transparenz zu sichern.

Wer muss den Jahresabschluss offenlegen?

Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses ist ein entscheidender Schritt, durch den die Stakeholder eines Unternehmens, wie Geschäftspartner und Anteilseigner, Einblicke in dessen wirtschaftliche Lage erhalten können. Diese Transparenz ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern bietet auch eine wichtige Orientierung über die weitere Entwicklung des Unternehmens. Hierbei sind die Vorschriften zur Publizitätspflicht im § 325 HGB geregelt und variieren je nach Größe der Kapitalgesellschaft:

Allgemeine Pflichten für alle Unternehmensgrößen:

  • Offenlegung im Bundesanzeiger: Alle Unternehmen müssen ihren Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen.
  • Unternehmensregister: Der Jahresabschluss kann zusätzlich auf der Webseite des Unternehmensregisters öffentlich eingesehen werden.
  • Frist zur Veröffentlichung: Die Unterlagen müssen unverzüglich nach Vorlage an die Gesellschafter, spätestens jedoch 12 Monate nach dem Bilanzstichtag, veröffentlicht werden.

Spezifische Regelungen je nach Unternehmensgröße:

Mittelgroße und große Gesellschaften:

  • Jahresabschluss, Anhang und Lagebericht (Mittelgroß: in verkürzter Form)
  • Bericht des Aufsichtsrats (und Erklärung nach Corporate Governance Kodex, falls zutreffend.)
  • Gewinnverwendungsvorschlag und -beschluss.
  • Pflicht zur Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer.
  • Frist zur Aufstellung: Drei Monate nach Bilanzstichtag.

Kleine Gesellschaften:

  • Jahresabschluss und Anhang in verkürzter Form, ohne die Notwendigkeit, die GuV betreffenden Angaben im Anhang zu machen.
    Frist zur Aufstellung: Sechs Monate nach Bilanzstichtag.

Kleinst-Gesellschaften:

  • Möglichkeit der Hinterlegung des Jahresabschlusses beim Unternehmensregister, statt einer vollständigen Offenlegung.
  • Frist zur Einreichung: 12 Monate nach dem Bilanzstichtag.

Nichtbeachtung dieser Vorschriften kann zu einem Ordnungsgeldverfahren führen, mit möglichen Geldstrafen zwischen 2.500 und 25.000 Euro. Die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen, wie die Androhungsverfügung, trägt das Unternehmen selbst. Diese klaren Richtlinien sollen sicherstellen, dass alle relevanten Informationen über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens zeitgerecht und gemäß den gesetzlichen Anforderungen zur Verfügung gestellt werden. 

Fristen auf einen Blick:

Mögliche Schwierigkeiten bei der Erstellung des Jahresabschlusses

Die korrekte Erstellung des Jahresabschlusses kann eine Herausforderung darstellen und ohne sorgfältige Vorbereitung leicht zu kostspieligen Fehlern führen. Hier sind einige typische Probleme, die es zu vermeiden gilt:

  1. Unzureichende Dokumentation: Die kontinuierliche und systematische Erfassung aller finanziellen Transaktionen ist entscheidend. Fehlt es an Organisation, können wichtige Geschäftsvorfälle übersehen werden, was zu Ungenauigkeiten im Abschluss führt.

  2. Nichterfüllung der Aufbewahrungspflicht: Gesetzliche Vorgaben verlangen, dass alle Belege zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Wird diese Pflicht vernachlässigt, kann dies bei einer Prüfung zu Problemen führen.

  3. Formelle Anforderungen: Der Jahresabschluss muss bestimmte formelle Kriterien erfüllen, wie die korrekten Unterschriften der gesetzlichen Vertreter. Fehler hierbei können den Abschluss ungültig machen.

  4. Fehleinschätzungen und Compliance: Die korrekte Bewertung der Unternehmensgröße und das Einhalten relevanter Rechnungslegungsstandards sind entscheidend. Fehler können die Glaubwürdigkeit des Abschlusses beeinträchtigen und zu Sanktionen führen.

  5. Verpasste Fristen: Die Koordination mit externen Beratern muss fristgerecht erfolgen. Versäumte Termine können zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen.
  6. Mangelnde Dokumentation von relevanten Sachverhalten: Unzureichende Aufzeichnungen wichtiger Geschäftsereignisse können die finanzielle Darstellung im Jahresabschluss verzerren und die Nachvollziehbarkeit erschweren.
  7. Mangelnde Erfassung von relevanten Verträgen und deren Inhalten: Unvollständige Dokumentation wesentlicher Vertragsdetails kann zu rechtlichen und finanziellen Diskrepanzen im Jahresabschluss führen und das Risikomanagement beeinträchtigen.

Ein zuverlässiges Vertragsmanagement-System ist essentiell, um diese Risiken zu minimieren.

Wie kann ContractHero helfen?

ContractHero unterstützt Unternehmen bei der Überwindung dieser Herausforderungen durch Automatisierung und Optimierung der Dokumentenverwaltung:

  1. Zentralisierte Dokumentenverwaltung: ContractHero speichert alle Vertragsdokumente sicher und zentral, was die Einhaltung der Aufbewahrungspflichten vereinfacht und stets für Ordnung sorgt. Dies verhindert auch die Problematik mehrfacher Dokumentversionen und fördert eine klare Übersicht.
  2. Automatisierte Compliance: Durch automatische Erinnerungen und Checklisten gewährleistet ContractHero die Einhaltung formeller Anforderungen und hilft dabei, Fristen zuverlässig zu managen. Die Plattform unterstützt außerdem die schnelle Klassifizierung von Vertragsinformationen für die Bilanzierung.
  3. Effiziente Vertragsanalyse und -berechnung: Nutzer können mit nur wenigen Klicks Vertragsdaten nach Excel exportieren, um Verbindlichkeiten einfach zu berechnen und wichtige Geschäftsvorfälle präzise zu klassifizieren.
  4. Optimierte Berichterstattung: ContractHero ermöglicht schnellen Zugriff auf relevante Verträge und Dokumentationen und erleichtert das Erstellen präziser Anhang Berichte mit Unterstützung von KI, was den Berichtsprozess für Steuerberater vereinfacht.
  5. Verbesserte Kommunikation und Transparenz: Als zentrale Kommunikationsplattform stärkt ContractHero die interne und externe Transparenz, was die finanzielle Integrität des Unternehmens untermauert und die Vertragsverwaltung effizienter macht.

Diese Punkte zeigen deutlich, wie ein umfassendes Vertragsmanagement-System nicht nur die Effizienz steigern, sondern auch zur Sicherheit und Genauigkeit des Jahresabschlussprozesses beitragen kann. Buchen Sie eine Demo, um mehr über die Vorteile von ContractHero zu erfahren und wie wir Ihnen helfen können, Ihren Jahresabschlussprozess zu optimieren. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihr Vertragsmanagement auf das nächste Level zu heben und gleichzeitig die Qualität Ihrer Finanzberichterstattung zu sichern.

Sebastian Wengryn
CEO

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